Fachanwältin für Familienrecht

Scheidungsrecht

Als Fachanwältin für Familienrecht berate und vertrete ich Sie in allen Bereichen des Familienrechts, insbesondere in Ihrem Scheidungsverfahren.

Wenn sich die Ehepartner einig sind, können sie ihre Scheidung schnell und unkompliziert durchführen. Einer von beiden muss über einen Rechtsanwalt einen Scheidungsantrag bei Gericht einreichen.

Für den Antrag auf Scheidung der Ehe werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Heiratsurkunde in Kopie
  • Ihre persönlichen Daten, wie z.B.: Angaben zum Trennungszeitpunkt, Angaben zur Nationalität, Angaben zu Kindern (Namen, Geburtsdaten), Angaben zu Ihren monatlichen Nettoverdiensten und zur Art Ihrer Erwerbstätigkeit
  • unterschriebene Vollmacht im Original
  • Fragebogen zum Versorgungsausgleich (dreifach), wenn Sie länger als 3 Jahre verheiratet waren
  • evtl. Ehevertrag
  • Gerichtskostenvorschuss oder evtl. Verfahrenskostenhilfeunterlagen

Sobald mir die Unterlagen vorliegen, kann ich den Antrag auf Ehescheidung bei dem für Sie zuständigen Familiengericht einreichen. Alles weitere erfolgt dann von dort aus.

Zunächst wird dem anderen Ehepartner eine beglaubigte Abschrift des Antrags zugestellt. Er sollte dem Gericht mitteilen, dass er mit der Scheidung einverstanden ist. Einen Anwalt braucht er hierzu nicht.

Wenn alle Auskünfte zum Versorgungsausgleich bei Gericht vorliegen, wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. In der Regel wird die Entscheidung des Familiengerichts – der Scheidungsbeschluss – am Ende des Termins verkündet.

Rechtskräftig wird die Entscheidung schließlich einen Monat nach Zustellung des schriftlich abgefassten Scheidungsbeschlusses durch das Gericht.

Was kostet ein Scheidungsverfahren?

Die Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert. Der Verfahrenswert für das Scheidungsverfahren ergibt sich aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute.

Für den Versorgungsausgleich – sofern er durchgeführt werden muss – kommen mindestens 1.000,00 €/2.000 € beim Verfahrenswert hinzu.

Es entstehen 2,0 Gerichtsgebühren gemäß dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen. Diese Kosten teilen sich die Ehepartner je zur Hälfte.

Daneben entstehen 2,5 Anwaltsgebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, zuzüglich 20,00 € Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.

Gern rechne ich Ihnen den Verfahrenswert und die damit verbundenen Gerichts- und Anwaltsgebühren konkret aus, wenn Sie mir Ihre Scheidungsunterlagen übersenden.

Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe):

Wer diese Kosten aufgrund seiner finanziellen Situation nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Hierzu muss dem Scheidungsantrag zusätzlich der Vordruck Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den erforderlichen Belegen beigefügt werden.

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